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§ 339 StGB Rechtsbeugung.
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Lei-
Seit 1975 ist der Straftatbestand bereits bei bedingtem Vorsatz erfüllt.
Gem. § 12 StGB ist Rechtsbeugung ein Verbrechen.
Auszug aus Rudolphi, SK StGB, 41. Lfg., 5. Auflage, § 339, Rdnr. 14:
„Weicht der Richter mit seiner Entscheidung von einem in seinem Aussagegehalt ein-