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Anzeige gegen Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
Die Wohnung ist gem. Art. 13 Abs. 1 GG unverletzlich. Eingriffe und Beschränkungen
dürfen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, auf Grund
eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit
und Ordnung gem. Art. 13 Abs. 7 GG vorgenommen werden.
Bereits mit dem Rechtsgutachten vom 16.06.1954 -
verfassungsgericht
die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird. Das Polizeirecht sei aber
nach wie vor Sache der Landesgesetzgebung.
Aus der Tatsache, dass das Baupolizeirecht ein Teil des Baurechtes sei, könne also eine
Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes nicht abgeleitet werden. Für die Gesetzgebungs-
somit Ländersache sei.
Auszug aus BVerfG NJW 1976, 141, 142:
Art. 74 Nr. 18 GG gewährt dem Bund deshalb nicht die Kompetenz, Rechtsvorschriften
zu erlassen, die dem Gebiet des Bauordnungsrechts -
net -
einer bundesgesetzlichen Regelung nicht zugänglich ist. Dies hat das BVerfG bereits
früher entschieden (BVerfGE 3, 407 [434] = NJW 1954, 1474).
Anhand der Bauordnungen und Feuerungsverordnungen der Länder wird für jedermann nachvollziehbar,
Wie schon das SchfG ist somit auch das SchfHwG wegen fehlender Zuständigkeit des
Bundes nichtig. Ein Vergleich mit der Nichtigkeit des früheren Staatshaftungsgesetzes
wegen fehlender Zuständigkeit lässt keine Zweifel zu (s. BVerfG NJW 1983, 25).
Die BK Merkel verletzt wissentlich und somit vorsätzlich Verfassungsrecht, wie anhand
der BT-
BT-
ziehbar ist. Meine Petitionen an die BK Merkel und die Verfahren am VG Berlin sind zu-
dem Beweis dafür, dass sie die Straftaten von steuerfinanzierten Amtsträgern unterstützt.
Für die zahllosen Straftaten der Schornsteinfeger und deren Aufsichtspersonen sind straf-
rechtlich relevant verantwortlich auch folgende Politiker: Horst Köhler, Christian Wulff,
Michael Glos, Philipp Rösler, K.-
Beweise befinden sich im Bundespräsidialamt und in den jeweiligen Bundesministerien.
Da sich bereits zahlreiche StAe bei der StA und der GStA Berlin und auch Richter am
KG der Rechtsbeugung schuldig gemacht haben, erfolgen an dieser Stelle keine weiteren Hinweise zu den Straftaten der BK Merkel und weiterer Verfassungsfeinde.
ist wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung Anklage zu erheben.
Anlagen: 1) BVerfGE 3, 407, 430. 3 S.
2) BVerfG NJW 1976, 141. 2 S.
3) BVerfG NJW 1983, 25. 1 S.
Mit freundlichem Gruß gez. Helmut Musiala als Verteidiger von Frau Agatha Zinselmeier.
Diese Anzeige ist am 08.08.2013 per Fax um 20 h 33 bei der StA Berlin eingegangen.