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Anzeige gegen Herrn Innenminister Ralf Jäger
wegen der Unterstützung eines Verbrechers
Nachfolgend sollte für jedermann beispielhaft nachvollziehbar sein, mit welcher Selbst-
Herr Innenminister Ralf Jäger hat gem. dem LOG NRW u.a. die Dienstaufsicht über die Bez. Reg. Detmold, die für die Bestellung der Bezirksschornsteinfegermeister in OWL und somit auch für den Widerruf der Bestellung zuständig ist.
Aufgrund einer Anzeige vom 31.05.2007 eines Rechtsanwalts aus Geseke im Auftrag des Bezirksschornsteinfegermeisters Klaus Bewer aus Delbrück wurde ich mit Urteil vom 25.04.2008 -
Zum Beweis waren der o.g. Anzeige die Messungen am 15.05.2002, die Messgebühren-
Da niemand an einer im Jahre 2003 installierten Feuerstätte bereits im Jahre 2002 Messungen vorgenommen haben kann, wird jeder vernünftige Mensch nachvollziehen, dass sich der Bezirksschornsteinfegermeister Klaus Bewer gem. § 164 StGB der falschen Verdächtigung und gem. § 153 StGB der Falschaussagen vor dem AG Paderborn und dem LG Paderborn zu meinem Nachteil schuldig gemacht hat.
Meine Verurteilung hatte das AG Paderborn zur Bewährung ausgesetzt, die dann mit den Beschlüssen vom 15.04.2010 -
Ich wurde dann nach meiner Verhaftung durch die Polizei in der JVA Bielefeld-
Auszug aus BGHSt 3, 4: „Wer vorsätzlich durch eine bewußt unwahre Anzeige die Ver-
Gem. § 239 III StGB wird schwere Freiheitsberaubung mit Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren bestraft und ist somit gem. § 12 StGB ein Verbrechen.
Mit rechtskräftigen Beschluss hat das OLG Hamm entschieden, dass mich das Land NRW für die schwere Freiheitsberaubung gem. dem StrEG entschädigen muss.
Frau RPin Marianne Thomann-
Mit freundlichem Gruß gez. Helmut Musiala
Diese Anzeige ist am 20.05.2013 per Fax um 13 h 34 bei der StA Düsseldorf eingegangen.