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Verhütung und Bekämpfung der Korruption in NRW
Mit RdErl. vom 12.04.1999 (MBl. NRW 1999, 498) und AV vom 23.06.1999 (JMBl. NRW 1999, 171) haben der Innenminister und der Justizminister zugleich im Namen des Ministerpräsidenten und aller Landesminister zur Verhütung und Bekämpfung der Korruption in der öffentlichen Verwaltung aufgefordert.
Bei konkretem Korruptionsverdacht sind Dienstvorgesetzte unverzüglich zu unterrichten. Der Dienstvorgesetzte hat einen konkreten strafrechtlich relevanten Korruptionsverdacht den Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen.
Statt dessen kann ein Verdacht auch den in Anlage 1 genannten obersten Landesbehör-
Staatskanzlei Innenministerium Justizministerium
Organisationsreferat Innenrevision Referat für Geschäftsprüfungen
40190 Düsseldorf 40190 Düsseldorf 40190 Düsseldorf
Kennzeichnend für korruptive Praktiken sind vor allem der Missbrauch amtlicher Funk-
tionen