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Anzeige gegen die Richter Eichel, Kallhoff und Dr. Strauß-
wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Strafvereitelung im Amt
Wie schon Herr OStA Dr. Grunert von der GStA Hamm (s. meine Anzeige vom 17.07.
2013) verdeutlicht auch der Beschluss vom 12.08.2013 -
jedermann, auf welch primitiven Niveau auch die o.g. Richter Verbrechen begehen.
Die o.g. Richter hatten lediglich zu entscheiden, ob der Bezirksschornsteinfegermeister
Klaus Bewer
des Kreises Paderborn bekannt ist, dass für den Erlass eines Verwaltungsaktes keine Mehrwertsteuer erhoben werden darf, ist selbst für diese Auszubildenden offensichtlich, dass auch Herr Landrat Manfred Müller ein Betrüger ist, da er die Aufsicht über den Bezirksschornsteinfegermeister Klaus Bewer hat und somit gem. § 357 StGB dessen
Straftaten verwirkt.
Seit Jahren begehen die Richter der Strafsenate am OLG Hamm vorsätzlich Verbrechen.
So wie die StAe im Bereich der GStA Hamm gehen sie mit keinem Wort auf die ihnen vorgetragenen Sach-
der Strafsenate am OLG Hamm entschieden, dass der Antrag für ein Klageerzwingungs-
Angabe der Beweismittel vorgetragen werden und daran würde es fehlen.
Meine Mandantin, Frau Agatha Zinselmeier, hat auf meine Empfehlung ihren 5seitigen
Antrag vom 08.07.2013 auf die einfache Rechtsfrage beschränkt, ob die Erhebung von Mehrwertsteuer für den Erlass von Verwaltungsakten den Straftatbestand des Betruges
gem. § 263 StGB erfüllen würde, da das zweifelsfrei so sein würde.
Der o.g. Beschluss der o.g. Richter verdeutlicht aber zudem auch bezüglich der Vorlage
von Beweismitteln deren verbrecherischen Vorsatz. So beweisen zahlreiche Beschlüsse
von Richtern der Strafsenate am OLG Hamm, dass man ihnen keine Beweismittel vorle-
gen darf. Und jetzt rügen die o.g. Richter mit ihrem o.g. Beschluss, dass meine Mandan-
tin die Bescheide (der StA Paderborn und der GStA Hamm) ihrem Antrag nicht beigefügt
hat. Sie könnten daher die Erfolgsaussicht des Antrags vom 08.07.2013 nicht beurteilen.
Mehrere Rechtspfleger an Gerichten im Land NRW haben mir bestätigt, dass sie den von
ihnen protokollierten Anträgen grundsätzlich keine Beweismittel beifügen dürfen, da
dann die Richter der Strafsenate allein deshalb diese Anträge zurückweisen würden.
Auf meine Empfehlung hat dann meine Mandantin ihrem Antrag die Bescheide der StA Paderborn und der GStA Hamm nicht beigefügt. Sie hat stattdessen in ihrem 5seitigen
Antrag vom 08.07.2013 die Bescheide der StA Paderborn und der GStA Hamm rechtlich zulässig wortgetreu wiedergegeben, so dass den o.g. Richtern die Bescheide bekannt
waren und sie somit nachweislich wussten, dass sich schon Herr OStA Sauerland von der
StA Paderborn und Herr OStA Dr. Grunert von der GStA Hamm wegen Rechtsbeugung
in Tateinheit mit Strafvereitelung im Amt schuldig gemacht haben.
Auch die Sachverhaltsverfälschung der o.g. Richter verdeutlicht deren kriminelles Fehl-
Anlagen: Beschluss v. 12.08.2013 -
Mit freundlichem Gruß gez. Helmut Musiala als Verteidiger von Frau Agatha Zinselmeier.
Diese Anzeige ist am 20.08.2013 per Fax um 16 h 07 bei der StA Dortmund eingegangen.